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Wer soll sich nun darum kümmern??
Jeder Unternehmer kann bestimmen, wer bei ihm die sicherheitstechnische
Betreuung durchführen soll.
Sicher kann sich der Unternehmer entscheiden, ob
er den Arbeitsschutz als Unternehmermodel betreibt und meistens
stillschweigend an den ÜSD der Berufsgenossenschaften angegliedert
wird. Dass wiederum setzt aber eine Anzahl von bis 20 Arbeitnehmern
und die Belegung von so genannten Motivationskursen bei den Berufsgenossen-schaften
voraus.
Er muss selbst die Aufgaben einer Fachkraft für
Arbeitssicherheit in die Hand nehmen und das bedeutet nicht etwa
nur, seine Belegschaft einmal im Jahr zu unterweisen, sondern er
muss selbst neben anderen Verpflichtungen, Gefährdungsanalysen,
Betriebsanwei-sungen und Gefahrstoffkataster erstellen.
Er muss selbst wissen, wann es erforderlich ist,
prüfpflichtige Anlagen, Maschinen und Geräte prüfen
zu lassen. Kurz um, er muss sich selbst schlau machen, was der Gesetzgeber
in allen Punkten der Arbeitssicherheit von ihm fordert.
Aber, er kann sich auch für eine externe
Fachkraft entscheiden und überträgt ihr diesen Aufgabenbereich.
Wir übernehmen für Sie, als ausgebildete
und langjährig erfahrene Sicherheitsingenieure,
diese Aufgaben in allen Aspekten.
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