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Brandschutz |
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Unsere Dienstleistungen im vorbeugenden Brandschutz
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Ergänzend, zu den bereits benannten Aufgaben in der Baustellenkoordination,
haben wir es uns als Ingenieurbüro zur Aufgabe gemacht, allumfassende
Lösungen auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes anzubieten
und umzusetzen.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben, haben sich unsere Ingenieure
im laufe der Jahre fundierte Kenntnisse angeeignet.
Unter Zugrundelegung der DIN Vorschriften im Brandschutz werden
durch uns Pläne erstellt, die jedem Nutzer den Eindruck vermitteln,
ein Gebäude oder Gebäudeteil in der Gesamtheit zu erfassen
und, das ist sehr wichtig, eine Fluchtmöglichkeit zum schnellstmöglichen
Verlassen des Gebäudes aufzuzeigen. |
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Beispiel eines Flucht-und
Rettungsplanes
 

Beispiel eines Feuerwehr-geschossplanes
 

Beispiel eines Feuerwehr-lageplanes
 
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Die Flucht- und Rettungswegepläne sind
gemäß Arbeitsstättenverordnung (gem. § 55
ArbStättV nach BGV A8 § 18 ) in öffentlichen Gebäuden
( Hotels, incl. Zimmer, Center, Büro-häusern usw. )
immer vorzuhalten.
Das ist die Verpflichtung des Bauherren oder Nutzers der Einrichtung.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine mehrsprachige
Ausführung der Pläne gewünscht wurde, für
unsere Fach-ingenieure kein Problem. Ob in russischer, französischer,
englischer Sprache, alle Wünsche können erfüllt
werden.
Im Hotel ADLON Berlin beispielsweise, oder in den Apartmenthäusern
des Beisheimcenters können unsere Pläne bewundert werden.
Oder Pläne für die Feuerwehr!
Die Feuerwehrpläne gliedern sich in Feuerwehrgeschosspläne
und Feuer-wehrlagepläne.
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Feuerwehrgeschosspläne sind Pläne,
die dem Angriffstrupp der Feuerwehr eine Überblick zu relevanten
Brandmelde- und Signaleinrichtungen verschaffen (Sprinklerzentrale,
Brandabschnitte, interne Löschanlagen, Fluchttreppen-häuser
usw.).
Feuerwehrgeschosspläne werden in der BMZ Brandmeldezentrale
hinterlegt.
Feuerwehrlagepläne enthalten alle relevanten
brandschutztechnischen Einrichtungen wie z.B. Feuerwehrstellflächen,
Feuerwehrzufahrten, Hydranten, Anschlüsse an Steigleitungen,
Standort der BMZ, Feuerwehrbedienfeld, um nur einige zu nennen.
Die Pläne werden mit der örtlich zuständigen Feuer-wehr
fachtechnisch abgestimmt und dann 40-fach zur Verfügung gestellt.
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Natürlich erstellen wir auch für Sie Brandschutzordnungen
gemäß DIN 14095.
Dabei unterscheidet man in die Brandschutzordnung Teil „A“;
Teil „B“ und in Teil „C“.
Die Brandschutzordnung Teil “A“ ist der aushangpflichtige
Teil.
Die Brandschutzordnung Teil „B“, regelt allgemeine
Verhaltensmaßnahmen im Brandfall ( Löscheinrichtungen,
Nutzung von Aufzügen, Fluchtwege, Sammelstellen um nur einige
zu nennen).
Die Brandschutzordnung Teil „C“, richtet sich an Personen
mit besonderen Brandschutzaufgaben.
Hier ist der dafür ausgebildete Brandschutzbeauftragte gefragt.
Die Aufgaben sind dabei, die Koordination und Abstimmung von Maßnahmen
der vorbeugenden Instandhaltung bis hin zur Benennung von Behörden
bei Katastrophenalarm. Ein allumfassendes Schriftstück, welches
auch von der Feuerwehr gesichtet und bewertet wird.
Auch hier wurden durch uns schon mehrsprachige Brandschutzordnungen
erstellt.
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Wir bieten Ihnen ein ausgewogenes Konzept
mit fachlich fundierten Lösungen an.
Fragen Sie uns! |
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