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IAS Sicher auf Baustellen Baustellensicherheit Ingenieurbüro Andreas Schmidt GbR
Arbeitsschutz – Brandschutz
Technische Sicherheit

Marktstaße 8 – 10317 Berlin

   
IAS
  Brandschutz    

Unsere Dienstleistungen im vorbeugenden Brandschutz


     

Ergänzend, zu den bereits benannten Aufgaben in der Baustellenkoordination, haben wir es uns als Ingenieurbüro zur Aufgabe gemacht, allumfassende Lösungen auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes anzubieten und umzusetzen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben, haben sich unsere Ingenieure im laufe der Jahre fundierte Kenntnisse angeeignet.

Unter Zugrundelegung der DIN Vorschriften im Brandschutz werden durch uns Pläne erstellt, die jedem Nutzer den Eindruck vermitteln, ein Gebäude oder Gebäudeteil in der Gesamtheit zu erfassen und, das ist sehr wichtig, eine Fluchtmöglichkeit zum schnellstmöglichen Verlassen des Gebäudes aufzuzeigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beispiel eines Flucht-und
Rettungsplanes

 

 
Beispiel eines Feuerwehr-geschossplanes

 


 
Beispiel eines Feuerwehr-lageplanes

 

 
     

Die Flucht- und Rettungswegepläne sind gemäß Arbeitsstättenverordnung (gem. § 55 ArbStättV nach BGV A8 § 18 ) in öffentlichen Gebäuden ( Hotels, incl. Zimmer, Center, Büro-häusern usw. ) immer vorzuhalten.

Das ist die Verpflichtung des Bauherren oder Nutzers der Einrichtung.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass eine mehrsprachige Ausführung der Pläne gewünscht wurde, für unsere Fach-ingenieure kein Problem. Ob in russischer, französischer, englischer Sprache, alle Wünsche können erfüllt werden.

Im Hotel ADLON Berlin beispielsweise, oder in den Apartmenthäusern des Beisheimcenters können unsere Pläne bewundert werden.

Oder Pläne für die Feuerwehr!

Die Feuerwehrpläne gliedern sich in Feuerwehrgeschosspläne und Feuer-wehrlagepläne.

   
     

Feuerwehrgeschosspläne sind Pläne, die dem Angriffstrupp der Feuerwehr eine Überblick zu relevanten Brandmelde- und Signaleinrichtungen verschaffen (Sprinklerzentrale, Brandabschnitte, interne Löschanlagen, Fluchttreppen-häuser usw.).

Feuerwehrgeschosspläne werden in der BMZ Brandmeldezentrale hinterlegt.

Feuerwehrlagepläne enthalten alle relevanten brandschutztechnischen Einrichtungen wie z.B. Feuerwehrstellflächen, Feuerwehrzufahrten, Hydranten, Anschlüsse an Steigleitungen, Standort der BMZ, Feuerwehrbedienfeld, um nur einige zu nennen. Die Pläne werden mit der örtlich zuständigen Feuer-wehr fachtechnisch abgestimmt und dann 40-fach zur Verfügung gestellt.

   
 

Natürlich erstellen wir auch für Sie Brandschutzordnungen gemäß DIN 14095.

Dabei unterscheidet man in die Brandschutzordnung Teil „A“; Teil „B“ und in Teil „C“.

Die Brandschutzordnung Teil “A“ ist der aushangpflichtige Teil.

Die Brandschutzordnung Teil „B“, regelt allgemeine Verhaltensmaßnahmen im Brandfall ( Löscheinrichtungen, Nutzung von Aufzügen, Fluchtwege, Sammelstellen um nur einige zu nennen).

Die Brandschutzordnung Teil „C“, richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

Hier ist der dafür ausgebildete Brandschutzbeauftragte gefragt. Die Aufgaben sind dabei, die Koordination und Abstimmung von Maßnahmen der vorbeugenden Instandhaltung bis hin zur Benennung von Behörden bei Katastrophenalarm. Ein allumfassendes Schriftstück, welches auch von der Feuerwehr gesichtet und bewertet wird.

Auch hier wurden durch uns schon mehrsprachige Brandschutzordnungen erstellt.

 

Wir bieten Ihnen ein ausgewogenes Konzept mit fachlich fundierten Lösungen an.

Fragen Sie uns!

   
               
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