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IAS Sicher auf Baustellen Baustellensicherheit Ingenieurbüro Andreas Schmidt GbR
Arbeitsschutz – Brandschutz
Technische Sicherheit

Marktstaße 8 – 10317 Berlin

   
IAS
  Baustellenkoordination    

Verpflichtung


Jeder Bauherr hat bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben die Verpflichtung, für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.

Dies ist auf grund der vielfältigen Gefährdungen bei der Ausführung eine sehr umfangreiche Aufgabe und stellt oft Probleme dar.

Die Baustellenverordnung (BaustellV, Stand 10. Juni 1998) und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30, Stand 24.04.2001) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder und werden durch den Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Bau-stellen (ASGB) aufgestellt und der Entwicklung angepasst. Sie sind die Gesetzesgrundlage und geben Auskunft die Notwendigkeit.


     
   

 

Wir für Sie

Unsere Aufgabe ist es nun, den Bauherrn und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Ein-bindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz sowohl während der Planung der Ausführung, als auch während der Ausführung von Bauvorhaben zu unterstützen. Wir tragen dazu bei, dass das oder die Bauvorhaben zu jeder Zeit sicher gestaltet werden.



   

 

Leistungsbild

Hinwirken auf das laufende Erfassen der Firmen.

Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten und gegenüber Dritten.

Mitwirken bei der Abstimmung der optimalen Baustellenein-richtung unter Zugrundelegung der Arbeitsstättenverordnung.

Klärung sicherheitsrelevanter Belange mit den Auftrag-nehmern und deren Subunternehmen vor Beginn ihrer Arbeiten. (Auswahl der Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung und Entsorgung, um nur einige zu nennen.)

Achten auf sicherheitstechnische Einrichtungen und Schutz-maßnahmen und auf vertragsgemäße Ausführung sicherheits-technischer Leistungen gemäß Bauvertrag sowie Einschreiten bei Gefahrenzuständen.

Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Teilnahme an Bausitzungen zur Abstimmung notwendiger Maßnahmen.

Nach Erörterung alle notwendigen Aspekte, unterbreiten wir Ihnen ein Angebot über die Koordination eines oder mehrerer Bauvorhaben.

Beispiel eines SiGe-Planes

 
 
   
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