Hinwirken
auf das laufende Erfassen der Firmen.
Achten
auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen
Tätigkeiten und gegenüber Dritten.
Mitwirken
bei der Abstimmung der optimalen Baustellenein-richtung unter
Zugrundelegung der Arbeitsstättenverordnung.
Klärung
sicherheitsrelevanter Belange mit den Auftrag-nehmern und deren
Subunternehmen vor Beginn ihrer Arbeiten. (Auswahl der Arbeitsverfahren,
Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung und Entsorgung,
um nur einige zu nennen.)
Achten
auf sicherheitstechnische Einrichtungen und Schutz-maßnahmen
und auf vertragsgemäße Ausführung sicherheits-technischer
Leistungen gemäß Bauvertrag sowie Einschreiten bei
Gefahrenzuständen.
Organisieren
und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Teilnahme an
Bausitzungen zur Abstimmung notwendiger Maßnahmen.
Nach
Erörterung alle notwendigen Aspekte, unterbreiten wir Ihnen
ein Angebot über die Koordination eines oder mehrerer Bauvorhaben.